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Statut

Die Weinbruderschaft COLLEGIUM VINUM ist ein privates Bündnis, ein idealistischer Förderkreis bekennender Weinliebhaber, die für Echtheit, Kultur, Wissen und Geselligkeit rund um den Wein eintreten. Das Interesse gilt allen individuell erzeugten, nicht industriell hergestellten Weinen, die als wertvolles Naturgut bewahrt werden sollen. Eine besondere Verpflichtung besteht jedoch gegenüber dem deutschen Wein. Der nicht kommerzielle, in keinster Weise vereinsgebundene und nicht nach dem Vereinsrecht geführte Zirkel geht ursprünglich aus einer der ersten Berufsvereinigungen weltlicher und kirchlicher Weinmacher hervor, aus deren Gründungstagen noch ein historischer, mit Bacchuskopf geschmückter Weinkrug aus dem angenommenen Gründungsjahr 1676 überliefert ist. Dem in Anlehnung an überlieferte historische Begebenheiten im Rhein-Main-Gebiet wieder begründeten Förderkreis des Kulturgutes Wein gehören wie bei den Altvorderen maximal 37 Weinjunker („numerus clausus“) aus allen Bevölkerungsschichten an – in heutiger Zeit aus dem Rheingau, aus Rheinhessen und Franken.

 

Der Förderkreis pflegt seine regelmäßigen Zusammenkünfte (Ordenstag, Convent, Weinwisser-Stammtische, Weinreisen und Weinbergsexkursionen, Kellereibesichtigungen, landestypische Weinfeste), richtete diese stets weinfachbezogen in freundschaftlicher Verbundenheit zur Hebung der Lebensqualität aus.

 

Die Ziele der Weinbruderschaft COLLEGIUM VINUM sind:

– Eintreten für den deutschen Wein

– Pflege und Förderung der Weinkultur

– Bewahrung des echten, unverfälschten und kultivierten Weingenusses

– Erweiterung des Wissens rund um den Wein

– Organoleptik – das Kulturgut Wein in verständiger Gemeinschaft erleben.

 

Die Mitglieder des COLLEGIUM VINUM tragen bei festlichen Veranstaltungen das traditionelle Bruderschaftssymbol mit historischer Darstellung der weltlichen und kirchlichen Weinmacher im Form der ihnen vom Bruderrat verliehenen Bronze-Medaille.

Brudermeister und Bruderräte tragen zudem bei feierlichen Anlässen die ihnen überlieferten Roben und Barette.

 

Die Mitglieder heißen Weinbrüder (-schwestern), der Vorsitz heißt Bruderrat, der Vorsitzende ist der Brudermeister. Der Bruderrat besteht aus dem Brudermeister, dem Weinmagister (Examinator),

dem Kellermeister, dem Secretarius und dem Beirat. Er wird von den Mitgliedern (Convent) auf drei Jahre bestimmt (gewählt).

Die Weinbruderschaft COLLEGIUM VINUM steht alle Interessenten offen, hat jedoch einen auf 37 Weinjunker begrenzten Förderkreis („numerus clausus“). Wer Mitglied werden möchte, stellt einen formlosen Antrag an den Brudermeister. Dass der / die Antragsteller(in) angemessenen Weinverstand mitbringt, wird vorausgesetzt. Über den Antrag entscheidet der Bruderrat.

Aufgenommen wird der / die Bewerber(in) – wenn er / sie zunächst wegen begrenzter Mitgliederzahl nicht auf Karenz ist – beim nächsten Convent der Weinbruderschaft während des alljährlichen Weinfestes im Rebenhof Rack zu Alzenau-Albstadt oder einer entsprechend festlichen Zusammenkunft. Die feierliche Aufnahme erfolgt durch eine öffentliche Prüfung in zwei Teilen und wird durch den Eintrag und die Unterzeichnung im Goldenen Buch besiegelt.

 

Die Mitgliedschaft endet: durch Tod des Weinbruders / -schwester, durch Austritt, durch Ausschluss.

Der Austritt aus der Weinbruderschaft ist jederzeit möglich. Er wird zum Ende eines Kalenderjahres wirksam, wenn er mindestens sechs Monate zuvor dem Brudermeister schriftlich erklärt wird.

Der Ausschluss eines Mitgliedes ist möglich, wenn es die Ziele und den Zweck der Weinbruderschaft gröblich missachtet, mit der Zahlung der Aufnahmegebühr oder der Mitgliedsbeiträge im Verzug ist und eine ihm vom Vorstand gesetzte Nachfrist erfolglos verstreichen lässt. Der Ausschluss erfolgt nach vorheriger Anhörung des / der Betroffenen durch den Vorstand.

 

Bei Aufnahme ist eine einmalige Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrags werden in der Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen. Die Mittel, sowie Beiträge und etwaige Überschüsse werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Alle Mitglieder der Weinbruderschaft, einschließlich des Bruderrates, arbeiten ehrenamtlich und ohne

Vergütung. Für besondere Dienstleistungen kann im Einzelfall eine Entschädigung gewährt werden.

Ständige Zusammenkünfte sind der Ordenstag (5. Januar, Vorabend des Dreikönigstages), das Covent (Mitte August) und ein Familientag mit Besuch eines urtypischen Weinfestes dessen Ausrichtung ein Jahr zuvor beschlossen wird.

 

Auskünfte zur Weinbruderschaft COLLEGIUM VINUM erteilt der amtierende Brudermeister:

 

Rudi Rack
Römerstraße 1
63500 Seligenstadt

Tel. 06182-8203570

rudi.rack@rackmedia.eu

www.collegium-vinum.de

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